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Erbfolge und Erbschaft

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Erbfolge!

Ein Testament, das außerhalb von Costa Rica errichtet wurde, deckt nicht zwangsläufig auch Ihr Vermögen in Costa Rica ab. Errichten Sie ein Testament in Costa Rica und machen Sie deutlich, dass dieses Ihr ausländisches Testament nicht ersetzt.

In Costa Rica schützt das Gesetz weder die Familie noch Kinder. Es ist daher möglich, dass gesamte Vermögen unbeschränkt an jemanden zu vererben, der nicht Teil der Familie ist. Es ist jedoch wichtig, eventuell vorhandene Einschränkungen zwischen Costa Rica und Ihrem Herkunftsland zu prüfen.

Es existiert keine Erbschaftssteuer.

Es wird empfohlen, Ihr Vermögen und Ihr Kapital auf eine Gesellschaft zu übertragen, weil Sie so einfacher Ihr Vermögen strukturieren können.

Es ist in jedem Fall anzuraten, Ihr costa-ricanisches Testament mit einem Notar oder Anwalt zu besprechen, der die costa-ricanischen Gesetze kennt.

Tel.: +506 83 32 87 87 - Skype: forangematthys - Google Talk: forangeeric.matthys
Address: Escazu, Avenida Escazu, Building AE 202, fourth floor, office 404. Funes & Matthys Abogados